Bürgschaftsservice
 


Bürgschaftsservice und Bürgschaftsfonds – Verbesserung der Liquidität von Baubetrieben

Vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Strukturkrise in der Bauwirtschaft müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Liquidität der Baubetriebe zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit gerade der mittelständischen Bauunternehmen zu stärken.

Seit 1991 bietet der Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der VHV einen Bürgschaftsservice an. Zu nach wie vor konkurrenzlos günstigen Bedingungen können die Betriebe ihren Bürgschaftsbedarf decken.

Der Bürgschaftsservice wurde im Jahr 1998 in Zusammenarbeit mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz um eine weitere Variante erweitert: Der „Bürgschaftsfonds Baugewerbe Rheinland-Pfalz“ leistet einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Liquidität der Betriebe. Barsicherheiten, die von den Betrieben für das Ausstellen der Bürgschaften (im Rahmen des Bürgschaftsservice) gefordert werden, können durch Mittel aus dem Fonds ersetzt werden.

Zum Januar 2010 wurde das bisherige Modell des Bürgschaftsservice durch einen neuen Rahmenvertrag ersetzt, der noch flexibler auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betriebe zugeschnitten ist.

Mit einem 3-Säulen-Konzept soll eine stärkere Orientierung an den drei Zielgruppen der Bau-branche erreicht werden.

Das Modell Start ist für kleinere Betriebe und Neugründungen gedacht, die einen geringen Bürgschaftsbedarf haben und vor allem Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Ausführungsbürgschaften benötigen. Der jährliche Bürgschaftsrahmen beträgt wahlweise 15.000 oder 25.000 Euro. Für die Gesamtlaufzeit dieser Bürgschaften ist ein einmaliger Betrag von 1,6 % des Bürgschaftsrahmens zu zahlen (also 240,- € oder 400,- €).

Das Modell Standard ist auf den mittelständischen Unternehmer zugeschnitten. Dieses Modell bietet über die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften hinaus auch Sonderbürgschaften an (Vorauszahlung, Bietung, Bauhandwerkersicherung, Unternehmerhaftung gemäß Sozialgesetzbuch und Arbeitnehmerentsendegesetz). Der jährliche Bürgschaftsrahmen beträgt 7,5 % der Jahresleistung; er kann um bis zu 50 % erweitert oder reduziert werden. Der Bürgschaftsrahmen beträgt mindestens 25.000,- €, maximal 1,35 Mio. € pro Jahr. Als Einmalbetrag (für die Gesamtlaufzeit der Bürgschaften) sind 2,25 % des Bürgschaftsrahmens zu zahlen. Bei einer Bürgschaftslaufzeit von vier Jahren entspricht das einem jährlichen Avalzins von 0,56 %.

Das Modell Spezial wendet sich an Unternehmen mit Auslandsaktivitäten und enthält zusätzlich Auslandsbürgschaften. Der Bürgschaftsrahmen entspricht dem des Standardmodells. Die Kosten betragen 3,2 Prozent des Bürgschaftsrahmens, (entspricht einem jährlichen Avalzins von 0,80 % bei einer Bürgschaftslaufzeit von vier Jahren).

Die Bürgschaften können abgerufen werden, ohne dass diese auf den Kreditrahmen bei der Hausbank angerechnet werden. Auf diese Weise steht der Kreditrahmen der Hausbank voll für unternehmerische Entscheidungen zur Verfügung.

 
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