Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Die Verordnung trifft erstmalig bundeseinheitliche Anforderungen an Herstellung, Probenahme, Untersuchung, Verwendung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Die in Rheinland-Pfalz aktuell geltenden Regelungen auf Basis der LAGA M20 werden mit Inkrafttreten der EBV ungültig und dürfen nicht mehr angewandt werden.
In den letzten Monaten haben bereits zahlreiche Veranstaltungen und Fachgespräche zur EBV stattgefunden. Hier und durch die Rückmeldungen der Mitgliedsunternehmen hat sich gezeigt, dass noch viele offene Fragen existieren und die Umsetzung der EBV in der täglichen Vergabe- und Baupraxis stellenweise noch völlig unklar ist.
Zur weiteren Information über den Umgang mit der EBV – insbesondere auch aus rechtlicher Sicht - und zur Klärung Ihrer offenen Fragen, lädt Sie die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz zu einer Informationsveranstaltung in Präsenz ein:
Die Veranstaltung wird im Rahmen der Meisterhaft-Kampagne mit 50 Punkte im 4-Sterne-Bereich „Technik“ bewertet.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Informationsveranstaltung zur Ersatzbaustoffverordnung handelt und inhaltlich identisch zur digitalen Veranstaltung am 6. Juni sein wird, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Erkentnisse und Diskussionsgrundlagen entstehen werden.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns jederzeit unter der oben eingefügten Mail-Adresse erreichen.
Wir freuen uns, Sie am 27. Juni im NOVOTEL MAINZ begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Christina Link Dr.-Ing. Christian Ochs
Syndikusrechtsanwältin Geschäftsbereich Technik und Qualität
am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Die Verordnung trifft erstmalig bundeseinheitliche Anforderungen an Herstellung, Probenahme, Untersuchung, Verwendung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Die in Rheinland-Pfalz aktuell geltenden Regelungen auf Basis der LAGA M20 werden mit Inkrafttreten der EBV ungültig und dürfen nicht mehr angewandt werden.
In den letzten Monaten haben bereits zahlreiche Veranstaltungen und Fachgespräche zur EBV stattgefunden. Hier und durch die Rückmeldungen der Mitgliedsunternehmen hat sich gezeigt, dass noch viele offene Fragen existieren und die Umsetzung der EBV in der täglichen Vergabe- und Baupraxis stellenweise noch völlig unklar ist.
Zur weiteren Information über den Umgang mit der EBV – insbesondere auch aus rechtlicher Sicht - und zur Klärung Ihrer offenen Fragen, lädt Sie die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz zu einer Informationsveranstaltung in Präsenz ein:
„Die Ersatzbaustoffverordnung“
Dienstag, 27. Juni 2023
13.00 – 17:00 Uhr
NOVOTEL MAINZ, Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Folgende Tagesordnung ist für die Sitzung vorgesehen:Dienstag, 27. Juni 2023
13.00 – 17:00 Uhr
NOVOTEL MAINZ, Augustusstraße 6, 55131 Mainz
- Einführung und Moderation - Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer Bauwirtschaft RLP
- Die Auswirkung der EBV auf die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau - Dr. Johannes Klein & Dipl.-Ing. Ludger Benson
- Umgang mit der EBV in der Bau- und Vergaberechtspraxis – Christina Link, Syndikusrechtsanwältin Bauwirtschaft RLP
- Fragen & Diskussionen
Die Veranstaltung wird im Rahmen der Meisterhaft-Kampagne mit 50 Punkte im 4-Sterne-Bereich „Technik“ bewertet.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Informationsveranstaltung zur Ersatzbaustoffverordnung handelt und inhaltlich identisch zur digitalen Veranstaltung am 6. Juni sein wird, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Erkentnisse und Diskussionsgrundlagen entstehen werden.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns jederzeit unter der oben eingefügten Mail-Adresse erreichen.
Wir freuen uns, Sie am 27. Juni im NOVOTEL MAINZ begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Christina Link Dr.-Ing. Christian Ochs
Syndikusrechtsanwältin Geschäftsbereich Technik und Qualität
Ort
Mainz, NovotelAugustusstraße 6
55131