Seminar: "Wiederherstellen von Verkehrsflächen nach Aufgrabungen“
Qualitätsoffensive „Meisterhaft“ – 100 Punkte – 4 Sterne Unternehmensführung
Die Service GmbH der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz veranstaltet am
24. Juli 2024, 09.00 – 16.00 Uhr in Mainz
Den Workshop
„Wiederherstellen von Verkehrsflächen nach Aufgrabungen“
Beschreibung:
Gemäß ZTV A-StB (A = Aufgrabungen) muss jede Verkehrsfläche nach einer Aufgrabung dem ursprünglichen Zustand gegenüber mindestens technisch gleichwertig wiederhergestellt werden. Dabei gilt es, die ausführlichen Vorschriften sowie die qualitative Umsetzung zu beachten. Die Teilnehmer dieses Seminars lernen die Vorgaben und Regeln der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV A-StB) und ihre praktische Anwendung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen kennen.
Aufgrabungen werden aus verschiedenen Gründen vorgenommen, die häufigsten Auslöser sind die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Reparaturen an diesen Leitungen oder an der Asphaltstraßenbefestigung selbst. Die Wiederherstellung einer Verkehrsfläche beinhaltet alle Arbeitsschritte vom Entfernen des Oberbaus bis hin zur Wiederherstellung dessen. Die Ausführung setzt neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch Sorgfalt voraus. Gerade hier ist schon in der Ausschreibung darauf zu achten, dass nur der Bieter den Zuschlag erhalten, welche die vertragsgerechte Durchführung gewährleisten können.
Nur die technisch richtige Ausführung aller Arbeiten sowie der Einsatz der richtigen Materialien und Maschinen sichert die geforderte Qualität und Nachhaltigkeit. Eine fachlich einwandfreie Wiederherstellung dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sie beugt Reklamationen vor und sorgt für eine reibungslose Übergabe an den Baulastträger.
In diesem Seminar erfahren Sie welche Regelungen in der ZTV A-StB festgelegt sind und wie Sie sie kompetent in der Praxis umsetzen.
Seminarinhalt:
Vertreter von Baulastträgern, Verantwortliche von Ver- und Entsorgungsbetrieben, Mitarbeiter in Ingenieur- und Planungsbüros, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im Rahmen der Bauüberwachung, Unternehmer/-innen, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Bauhofleiter, Bauleiter, Meister, Poliere, Werkpoliere, Bauvorarbeiter, Mitarbeiter von Bauausführenden, Mitarbeiter von Straßenmeistereien
Referent: Herr Thomas Guthardt, Triple B Beratungs-Büro-Bau, Hattingen
Schulungsnachweis: Teilnahmebescheinigung
Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von € 235,00 (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten.
Anmeldungen bitten wir mit untenstehendem Button „Anmeldung“ vorzunehmen.
Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.
Qualitätsoffensive „Meisterhaft“ – 100 Punkte – 4 Sterne Unternehmensführung
Die Service GmbH der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz veranstaltet am
24. Juli 2024, 09.00 – 16.00 Uhr in Mainz
Den Workshop
„Wiederherstellen von Verkehrsflächen nach Aufgrabungen“
Beschreibung:
Gemäß ZTV A-StB (A = Aufgrabungen) muss jede Verkehrsfläche nach einer Aufgrabung dem ursprünglichen Zustand gegenüber mindestens technisch gleichwertig wiederhergestellt werden. Dabei gilt es, die ausführlichen Vorschriften sowie die qualitative Umsetzung zu beachten. Die Teilnehmer dieses Seminars lernen die Vorgaben und Regeln der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV A-StB) und ihre praktische Anwendung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen kennen.
Aufgrabungen werden aus verschiedenen Gründen vorgenommen, die häufigsten Auslöser sind die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Reparaturen an diesen Leitungen oder an der Asphaltstraßenbefestigung selbst. Die Wiederherstellung einer Verkehrsfläche beinhaltet alle Arbeitsschritte vom Entfernen des Oberbaus bis hin zur Wiederherstellung dessen. Die Ausführung setzt neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch Sorgfalt voraus. Gerade hier ist schon in der Ausschreibung darauf zu achten, dass nur der Bieter den Zuschlag erhalten, welche die vertragsgerechte Durchführung gewährleisten können.
Nur die technisch richtige Ausführung aller Arbeiten sowie der Einsatz der richtigen Materialien und Maschinen sichert die geforderte Qualität und Nachhaltigkeit. Eine fachlich einwandfreie Wiederherstellung dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sie beugt Reklamationen vor und sorgt für eine reibungslose Übergabe an den Baulastträger.
In diesem Seminar erfahren Sie welche Regelungen in der ZTV A-StB festgelegt sind und wie Sie sie kompetent in der Praxis umsetzen.
Seminarinhalt:
- Beteiligte und vertragliche Situation
- Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen
- speziell Telekommunikationslinien
- Lastfälle in Verkehrsflächen
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Baustoffe und Baustoffgemische und Anforderungen an die Ausführung
- Entfernen des Oberbaus
- Aufgrabung und Verfüllung
- Wiederherstellen des Oberbaus
- Problematik bei höherwertiger Wiederherstellung des Oberbaus
Vertreter von Baulastträgern, Verantwortliche von Ver- und Entsorgungsbetrieben, Mitarbeiter in Ingenieur- und Planungsbüros, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im Rahmen der Bauüberwachung, Unternehmer/-innen, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Bauhofleiter, Bauleiter, Meister, Poliere, Werkpoliere, Bauvorarbeiter, Mitarbeiter von Bauausführenden, Mitarbeiter von Straßenmeistereien
Referent: Herr Thomas Guthardt, Triple B Beratungs-Büro-Bau, Hattingen
Schulungsnachweis: Teilnahmebescheinigung
Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von € 235,00 (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten.
Anmeldungen bitten wir mit untenstehendem Button „Anmeldung“ vorzunehmen.
Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.
Ort
Geschäftsstelle MainzMax-Hufschmidt-Straße 11
55130 Mainz