
Gerne können Sie unseren Hauptgeschäftsführer Thomas Weiler zu diesem Gesetzesvorhaben wie folgt zitieren:
„Offenbar hat die Politik nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden und nach der aktuellen Sperrung der Rheinbrücke bei Bonn auf der A565 die Zeichen der Zeit erkannt. Investitionen in die Infrastruktur und die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse sind alternativlos, wenn Deutschland nicht immer weiter den Anschluss verlieren und als Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben will.
Das im Bundestag am 26. Juni verabschiedete Infrastrukturzukunftsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen vor allem die Weichenstellung, dass besonders wichtige bauliche Maßnahmen (z.B. Ersatzneubauten im Brückenbau) im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Planungs- und Genehmigungsprozesse schneller und umweltrechtlich weniger angreifbar werden.
Mit der Neufassung des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 wurden auf Landesebene bereits erste Schritte zur Beschleunigung eingeleitet. Das aktuelle Bundesgesetz ist für die Infrastruktur und die dort aktiven Unternehmen endlich einmal ein positives und ermutigendes Signal.“
Die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz vertritt als Wirtschaftsorganisation die Interessen von über 1.200 Unternehmen.
Mainz, 01.07.2026
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